Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 04.02.2004 - 9 E 4250/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,29028
VG Frankfurt/Main, 04.02.2004 - 9 E 4250/03 (https://dejure.org/2004,29028)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 04.02.2004 - 9 E 4250/03 (https://dejure.org/2004,29028)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 04. Februar 2004 - 9 E 4250/03 (https://dejure.org/2004,29028)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,29028) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 242 BGB
    Voraussetzungen für die Gewährung von Freizeitausgleich für Beamte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Gewährung von Freizeitausgleich für Beamte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.05.2003 - 2 C 27.02

    Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet; zu hoch festgesetzte

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.02.2004 - 9 E 4250/03
    Nach den Grundsätzen, die das BVerwG in seinem Urteil vom 28.05.2003 (Az.: 2 C 27.02) aufgestellt habe, könne er für den Zeitraum, in dem er zuviel Dienst geleistet habe, jedenfalls Freizeitausgleich im Umfang von mindestens einer Stunde pro Kalendermonat beanspruchen.

    Grundsätzlich folgt aus diesem Umstand, wie das BVerwG im Urteil vom 28.05.2003 - 2 C 27.02 - festgestellt und im Einzelnen begründet hat, ein Anspruch der betroffenen Beamten auf Ausgleich der Zusatzarbeit durch Dienstbefreiung im Umfang von 1 Stunde für jeden Monat, in dem über den obligatorischen Umfang hinaus Dienst geleistet werden musste.

  • BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 48.00

    Antrag, vorheriger - an den Dienstherrn bei allgemeiner Leistungsklage und bei

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.02.2004 - 9 E 4250/03
    Diese zusätzliche Voraussetzung eines nachträglich geltend gemachten Anspruchs auf Zahlung oder Ausgleich ist auch sonst im Beamtenrecht - wie auch allgemein im deutschen Recht - nicht unbekannt, worauf die Beklagte im Schriftsatz vom 26.01.2004 im Hinblick auf die Entscheidungen des BVerfG (Beschluss vom 22.03.1990 - 2 BvL 1/86) und des BVerwG (Beschluss vom 28.06.2001 - 2 C 48/00) zutreffend hingewiesen hat.
  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.02.2004 - 9 E 4250/03
    Diese zusätzliche Voraussetzung eines nachträglich geltend gemachten Anspruchs auf Zahlung oder Ausgleich ist auch sonst im Beamtenrecht - wie auch allgemein im deutschen Recht - nicht unbekannt, worauf die Beklagte im Schriftsatz vom 26.01.2004 im Hinblick auf die Entscheidungen des BVerfG (Beschluss vom 22.03.1990 - 2 BvL 1/86) und des BVerwG (Beschluss vom 28.06.2001 - 2 C 48/00) zutreffend hingewiesen hat.
  • BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 42.99

    Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet; dynamische Verweisung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.02.2004 - 9 E 4250/03
    Nachdem das BVerwG durch zwei Urteile vom 21.12.2000 (Az.: 2 C 42.99 und 2 C 1.00) entschieden hatte, dass auch für Bundesbeamte im Beitrittsgebiet die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 38, 5 Stunden nach § 1 Abs. 1 S. 1 der Arbeitszeitverordnung für Bundesbeamte gelte, beantragte der Kläger mit an seine Dienststelle gerichtetem Schreiben vom 13.04.2001 die Feststellung, dass auch für ihn im Zeitraum vom 22.04.1992 bis zum 31.07.2000 die regelmäßige durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit 38, 5 Stunden betragen habe.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht